Das Selbsthilfebüro der Paritätischen Sozialdienste in Karlsruhe veröffentlicht für Selbsthilfegruppen und Freunde der Selbsthilfe aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe folgenden Beitrag zum Thema Versicherungen in der Selbsthilfe:
Am 04. April 2023 war Herr Sascha Ehmann vom Polizeipräsidium Karlsruhe (Referat Prävention – Drogen) bei uns zu Gast. Das Polizeipräsidium Karlsruhe bietet im Rahmen der Präventionsarbeit eine Vielzahl von Aufklärungsveranstaltungen an:
- Suchtprävention in Schulen
- Suchtprävention bei Elternabenden
- Suchtprävention für Lehrkräfte
- Suchtprävention bei den Volkshochschulen
Informationen dazu unter https://ppkarlsruhe.polizei-bw.de/praevention-drogen/.
Als betroffene Eltern hat uns der Austausch mit einem Experten der Polizei natürlich sehr interessiert und so war unser Gruppenraum auch bis auf den letzten Platz gefüllt.
Relativ schnell kam die Diskussion auf das Thema Cannabis zu sprechen, da die Polizei die meisten Drogendelikte in diesem Bereich verzeichnet. Hier ist vor allem die Altersgruppe 12-17 Jahre betroffen, die erstmalig bei der Polizei auffällig wird. Beim Erstverstoß und geringen Mengen Cannabis wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oft eingestellt, ansonsten ist mit Geldstrafe und/oder Sozialstunden zu rechnen. Den Betroffenen ist meist nicht bekannt, dass die Polizei in diesem Fall eine Meldung an die Führerscheinbehörden macht. Dies führt dann wegen „charakterlicher Mängel“ automatisch zum Führerscheinentzug, sofern dieser vorhanden ist. Ein Erlangen des Führerscheins ist dann nur nach Bestehen einer MPU* möglich.
—
*MPU: Medizinisch-psychologische Untersuchung, Kosten 2000-3000 EUR, vor der MPU muss ein negatives Drogenscreening über mindestens 6 Monate nachgewiesen werden; bei bestehender und bereits nachgewiesener Abhängigkeit verlängert sich die Frist auf 12 Monate)
—
Betroffene Kinder und Jugendliche empfinden dies oft als eigentliche Strafe, wenn sie den Führerschein nicht machen können bzw. diesen entzogen bekommen.
Ausbaufähig ist noch das Haus des Jugendrechts in Karlsruhe (https://hdjr-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Ueber+uns) – es soll den Zeitraum zwischen Delikt und Prozess zeitlich kurzhalten. Unserer Erfahrung nach ist dies derzeit eher der Ausnahmefall.
Im Vorfeld hatten wir Herrn Ehmann eine Fragenliste betroffener Eltern zukommen lassen, die wir gemeinsam mit ihm durchgegangen sind. Eine der Fragen war, wenn ich als Eltern eine unbekannte Substanz in meinem Haus finde und vermute, dass mein Sohn/Tochter Drogen nimmt, wie gehe ich damit um? Hier sollte zunächst die Kommunikation mit dem Betroffenen gesucht werden und bei Bedarf eine Drogenberatungsstelle kontaktiert werden. Keinesfalls sollte die betroffene Substanz außer Haus gebracht werden. Wird die Polizei informiert, hat sie Strafverfolgungszwang. Ist allerdings Gewalt im Spiel, sollte die Polizei im Eigeninteresse gerufen werden.
Im Laufe des Abends konnten wir auch einen Blick auf den „Drogenkoffer“ der Polizei werfen, der im Rahmen der Suchtprävention gezeigt wird und die unterschiedlichen Drogen und Drogenutensilien beinhaltet. Herr Ehmann hat uns freundlicherweise auch mit Broschüren der Polizei zum Thema „Drogen Sehn-Sucht (Informationen für Eltern und Erziehungsverantwortliche) “ und „Drogen – Sucht erkennen und vorbeugen“ versorgt, die wir zukünftig im Elternkreis an betroffene Eltern und Angehörige kostenfrei verteilen können. Wir bedanken uns bei Herrn Ehmann für den informativen Themenabend und die gute Zusammenarbeit.
EL-dro-ST e.V.
Dr. Andreas Gebauer
Weitere Informationen zur Selbsthilfegruppe in unserem Gruppenverzeichnis unter EL-dro-ST e. V. Die Elternselbsthilfe für Karlsruhe und Umgebung, Eltern und Angehörige drogenabhängiger oder drogengefährdeter Söhne und Töchter (selbsthilfe-ka.de)
Selbsthilfebüro Karlsruhe
Kontakt
Tel.: 0721 / 912 30 – 25
Fax: 0721 / 912 30 – 52
E-Mail: selbsthilfe@paritaet-ka.de
Kurz-Link: www.selbsthilfe-ka.de
Sprechzeiten
Montag: 11 bis 15 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr