Whistleblowing oder Hinweisgeber

In Leichter Sprache

Ein Hinweisgeber ist ein Mensch.

Der Mensch meldet zum Beispiel,

wenn ihm eine schlechte Sache auffällt.

Der Mensch gibt also einen Hinweis.

Das Gesetz will den Hinweisgeber schützen

Die Paritätischen Sozialdienste Karlsruhe möchten,

dass jeder die Informationen gut verstehen kann.

Deswegen gibt es die Informationen in Leichter Sprache.

Was bedeutet Whistleblowing?

Ein Whistleblower – im Deutschen oft Hinweisgeber genannt – ist im wörtlichen Sinne jemand, der in eine Trillerpfeife bläst („to blow the whistle“). Hinweisgeber wollen über juristisch strafbares und unethisches Verhalten berichten oder Missstände aufdecken – am besten bevor mögliche negative Konsequenzen eintreten.

Wichtige Rückmeldung für das Unternehmen

Für die Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe sind solche Rückmeldungen sehr wertvoll und wichtig. Nur so kann eventuell schwerer Schaden vom Unternehmen oder für einzelne Personen abgehalten werden.

Whistleblowing ist – auch wenn es dazu dienen soll, Straftaten aufzudecken – nicht nur positiv besetzt. Denn Whistleblowing kann mit Bespitzelung und Denunziation gleichgesetzt werden und steht somit eigentlich einem vertrauensvollen Umgang im Unternehmen entgegen.

Daher wird jeder Hinweis sehr diskret verfolgt. Weder werden Hinweisgeber ungewollt direkt kontaktiert, noch werden beschuldigte Personen oder Opfer ungeschützt mit dem gegebenen Hinweis konfrontiert. Dennoch wird jeder zielgenaue Hinweis ernst genommen.

Für die Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe ist die Möglichkeit, dass Mitarbeiter*innen oder Klient*innen/Kund*innen dem Unternehmen einen Hinweis auf strafbare oder unethische Handlungen geben, sehr wichtig.

Hinweise über ein anonymes Formular möglich

Screenshot der verlinkten SeiteÜber einen sicheren externen Anbieter kann nachfolgend ein Formular genutzt werden, um direkt der Geschäftsführung einen Hinweis auf strafbare oder unethische Handlungen zu geben.

Für Rückfragen besteht die Möglichkeit, eine Kontaktoption (Mail oder Telefon) zu hinterlegen. Das ist aber nicht zwingend notwendig und absolut freiwillig: https://survey.lamapoll.de/Whistleblowing_und_Hinweisgeber.

Sie können einen Hinweis auch als Ausdruck der Geschäftsführung zukommen lassen:
Formular als .doc-Datei (für Word etc)
Formular als .pdf-Datei (zum Ausdrucken und per Hand ausfüllen)