Häufige Fragen von Zimmeranbieter*innen

Sie haben eine Idee davon bekommen, wie „Wohnen für Hilfe“ funktioniert, aber trotzdem noch einige Fragen?
Vielleicht können wir sie hier bereits beantworten.

Aber natürlich sind wir auch am Telefon oder per E-Mail für alles da, was Sie noch wissen möchten! Rufen Sie uns einfach an unter 0721 91230-70 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an wohnen@paritaet-ka.de!

Ihre Fragen – unsere Antworten

Gesammelt finden Sie Fragen und Antworten auch in diesem PDF.

Wer kann ein Zimmer anbieten?

„Wohnen für Hilfe“ richtet sich an Menschen aus Karlsruhe und aus Pforzheim, die Unterstützung im Alltag wünschen. Wir wenden uns vor allem an Seniorinnen und Senioren, an Familien (insbesondere Alleinerziehende), sowie an Menschen mit Behinderung.

Wenn Sie offen für junge Menschen sind, wenn Sie Austausch und Gesellschaft mögen, dann bewerben Sie sich bei uns als Wohnraumanbieter*in. Geeigneter Wohnraum kann z.B. ein ehemaliges Kinder- oder Arbeitszimmer sein oder eine kleine Wohnung im Dach- oder Erdgeschoss.

Der Umfang der Hilfe richtet sich nach der Größe des persönlich bewohnten Zimmers. Dafür wohnen die Studierenden mietfrei (die Nebenkosten werden von den Studierenden bezahlt).

Und wer zieht ein?

Wir kooperieren mit dem Studierendenwerk Karlsruhe: Die Zimmersuchenden sind an einer Hochschule in Karlsruhe oder Pforzheim eingeschrieben. Es sind neu Hinzugezogene, Studierende, die bereits länger hier wohnen oder Studienwechsler aus anderen Orten.

Wir haben Zimmersuchende aus unterschiedlichsten Ländern.

Nachdem der Bewerbungsbogen eingegangen ist, lernen wir die Studierenden persönlich kennen. So schätzen wir besser ein, wer als Wohnpartner*in für Sie geeignet sein könnte – passende Studierende schlagen wir Ihnen vor. Ob Sie diese kennen lernen möchten und wer bei Ihnen einzieht, entscheiden Sie selbst.

Was kostet die Vermittlung?

Die Vermittlung von Wohnpartner*innen ist für Sie kostenfrei.

„Wohnen für Hilfe“ ist ein Angebot der Paritätischen Sozialdienste in Kooperation mit dem Studierendenwerk Karlsruhe und wird gefördert von der Stadt Karlsruhe. Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup ist der Schirmherr von „Wohnen für Hilfe“.

Kann ich ein Zimmer anbieten, wenn ich selbst zur Miete wohne?

Vermieter*innen können in der Regel einen Einzug einer weiteren Person nicht ablehnen, wenn bei Ihnen ein berechtigtes Interesse besteht. Es gibt aber Grenzen, z.B. wenn die Wohnsituation eine weitere Person nicht zulässt oder die Person als Bewohner*in nicht zumutbar ist.

Sie müssen Ihre*n Vermieter*in auf jeden Fall im Vorfeld darüber informieren! Wir empfehlen, eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. Vermutlich werden die Nebenkosten etwas erhöht – die Studierenden bezahlen ihren Anteil daran.

A propos Nebenkosten. Was ist darin enthalten?

Zu den Nebenkosten gehören z.B. Strom, Heizung, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr oder auch Hausmeister- oder Reinigungsdienste. Auch die Mitnutzung des Internetanschlusses können Sie mit den Nebenkosten abrechnen. Die Studierenden bezahlen ihren Anteil an diesen Kosten. Am Einfachsten ist es vermutlich, eine Pauschale zu berechnen. Diese Pauschale sollten Sie überprüfen, wenn Sie die Abrechnungen für Strom, Wasser etc. von Ihrem Anbieter bzw. Vermieter*in erhalten.

Eine gemeinsame Nutzung von Verbrauchsmaterial wie Putzmittel, Toilettenpapier, Grundlebensmitteln (wie Gewürze, Öl, Kartoffeln…) spart Stauraum. Für diese Kosten kann ebenfalls eine Pauschale vereinbart werden oder Sie legen eine gemeinsame Kasse für solche Verbrauchsmaterialien an.

Meine Wohnung ist groß, aber ich habe kein separates Bad/WC

Das muss auch nicht sein. Das Badezimmer sollte groß genug sein, damit Ihr*e Wohnpartner*in eigene Hygieneprodukte unterbringen kann. Vereinbaren Sie bei Bedarf Badnutzungszeiten, damit es morgens nicht zu unerwünschten Verspätungen kommt. Sprechen Sie an, was für Sie bzgl. Sauberkeit/Ordnung und Hygiene im Bad/WC wichtig ist.

Und wie ist das mit der Küche?

Auch wenn in den Mensen in Karlsruhe abwechslungsreich gegessen werden kann – viele Studierende kochen gerne. Angebote ohne Kochmöglichkeit bekommen wir nicht vermittelt.

Genaue Absprachen über Küchennutzungs- und Kochzeiten können hilfreich sein, ebenso Ihre Vorstellungen bzgl. der gemeinsamen Nutzung von Küchenutensilien oder Lebensmitteln sowie Sauberkeit/Ordnung in der Küche.

Muss/darf das Zimmer möbliert sein?

Manche Studierende sind froh, wenn sie ein teilmöbliertes oder möbliertes Zimmer beziehen können, andere bringen gerne ihre eigenen Möbel mit. Geben Sie einfach auf Ihrem Bewerbungsbogen an, welche Möbel im Zimmer stehen. Schön ist es, wenn die Studierenden noch die Möglichkeit haben, etwas Eigenes aufzustellen oder aufzuhängen.

Muss das Zimmer einen eigenen Telefon-/TV-/Internetanschluss haben?

Ein Studium ohne Internetzugang ist heute nicht denkbar. Wenn Sie WLAN zur Verfügung stellen können, kommen Sie den Studierenden sehr entgegen. Anteilige Beträge für den Internetzugang gehören zu den Nebenkosten, die Sie von den Studierenden erhalten.

Telefon- und TV-Anschluss ist nicht unbedingt notwendig, meist verfügen die Studierenden über Mobiltelefon, TV lässt sich über Internet schauen.

Ich habe lange alleine gelebt. Es ist seltsam, wenn jemand die ganze Zeit in meiner Wohnung ist.

Dies ist sicher eine Umgewöhnung.

Sinnvoll ist, genau miteinander abzusprechen, wann welche gemeinsamen Räume oder Geräte benutzt werden – z.B. das Bad morgens, die Küche für das Mittag- oder Abendessen, wer wann wäscht. Weisen Sie darauf hin, was Ihnen bezüglich des Wohnens wichtig ist – z.B. bei der Sauberkeit/Ordnung, bei den Ruhezeiten, bei Besuch.

Die klassischen „Wochenendheimfahrer“ sind heute eher selten.
Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sind abwechselnd ca. 3 Monate in Karlsruhe und ca. 3 Monate am Standort ihrer Arbeitsstelle. Dies kann für Sie eine Möglichkeit sein, „Wohnen für Hilfe“ zu leben, phasenweise aber ihre Wohnung wieder für sich alleine zu haben.

Wie ist das mit der Privatsphäre?

Das gemeinsame Leben in einer Wohnung ist eine kleine Herausforderung für die Privatsphäre. Das gilt sowohl für Sie als auch für die Studierenden. Gegenseitige Rücksichtnahme und die Akzeptanz des Privatlebens des anderen sind für beide Seiten wichtig. Vereinbarungen wie „wenn die (Wohn-)Zimmertüre geschlossen ist, möchte ich nicht gestört werden; wenn sie angelehnt ist, kannst du jederzeit klopfen“ können hilfreich sein.

Da kommt doch sicher häufig Besuch und will übernachten?

Sie können Übernachtungsbesuch klar ausschließen oder die Häufigkeit eingrenzen. Wir haben mehrere bestehende Wohnpartnerschaften, in denen keine Übernachtungen gewünscht sind – es funktioniert, wenn es zu Beginn klar vereinbart wurde.

Warum sind Pflegeleistungen ausgeschlossen?

Aus rechtlichen Gründen schließen wir aus, dass die Studierenden hier tätig werden. Pflegeleistungen sollen nur von ausgebildeten Fachkräften übernommen werden. Bei Pflegebedarf wenden Sie sich deshalb bitte an entsprechende Pflegedienste.

Wie zuverlässig sind die Absprachen?

Sie schließen mit der*dem Studierenden einen „Wohnraumüberlassungsvertrag“ – Sie sind also beide die Vertragspartner. Von uns erhalten Sie eine Vorlage für diesen Vertrag.

Im Vertrag wird festgelegt, welche Räumlichkeiten, Ausstattung und Geräte überlassen werden und welche Nebenkosten anfallen. Sie vermerken die genaue Art und Dauer der Hilfe (Pflegeleistungen sind ausgeschlossen) sowie zusätzliche individuelle Vereinbarungen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Die Details des Wohnraumüberlassungsvertrags sollten Sie vor Beginn der Wohnpartnerschaft ausführlich miteinander besprechen! So reduzieren Sie Missverständnisse und spätere Unstimmigkeiten.

Gewünschte Hilfe gut regeln

Mit Hilfe des Wohnraumüberlassungsvertrags, den wir Ihnen als Vorlage mitgeben, können Sie die Hilfe detailliert regeln: Gibt es Dinge, die zu bestimmten Zeiten gemacht werden müssen? Was passiert, wenn mal nicht so viel Hilfe benötigt wird? Wie möchten Sie längere Abwesenheitszeiten regeln? Genaue Absprachen erleichtern den Studierenden, die vereinbarte Hilfe mit ihren Vorlesungen und Prüfungsphasen unter einen Hut zu bekommen.

Bei manchen Dingen ist es vielleicht gut, wenn Sie der*dem Studierenden genau zeigen, wie Sie sich die Hilfe wünschen.

Ein Tätigkeitsnachweis über die geleistete Hilfe kann den regelmäßigen Ablauf unterstützen. Ein vorbereitetes Formular erhalten Sie von uns zusammen mit dem Wohnraumüberlassungsvertrag, wir schicken es gerne später noch einmal zu.

Auch während der Wohnpartnerschaft ist es sinnvoll, sich regelmäßig zusammenzusetzen und zu besprechen, was anfällt. Treffen Sie sich also z.B. zu einem „WG-Abend“ einmal in der Woche oder einmal im Monat! Sie können die Gelegenheit nutzen, anzusprechen, was prima war, was vielleicht fehlte oder was nicht so gut lief.

Was mache ich, wenn es mit der Hilfe nicht mehr klappt?

Manchmal ist vermehrter Arbeitsaufwand für das Studium der Grund, dass die Hilfe „vergessen“ wird. Erinnern Sie die*den Studierenden daran, dass Sie einen Vertrag miteinander abgeschlossen haben und die Hilfe wie eine normale Mietzahlung zuverlässig sein muss.

Sie können sich auch jederzeit an uns wenden, wir unterstützen Sie gerne bei einem Gespräch. Denn es ist immer besser, frühzeitig Irritationen anzusprechen. So können evtl. Missverständnisse ausgeräumt werden und das gemeinsame Wohnen klappt wieder besser.

Was mache ich, wenn es nicht mehr miteinander funktioniert?

Rufen Sie uns an – manchmal lassen sich Missverständnisse im Gespräch zu zweit oder zu dritt besser ausräumen. Wenn Sie gar nicht mehr miteinander wohnen möchten, können Sie die Wohnpartnerschaft kündigen. Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt – bei möbliertem Zimmer innerhalb Ihrer Wohnung 2 Wochen zum Monatsende, bei unmöbliertem Wohnraum (z.B. Einliegerwohnung) 3 Monate zum Monatsende.

Bürgen Sie für die*den Studierenden?

Fällt ein Schaden an, während die*der Studierende die Hilfe ausübt, tritt die Haftpflichtversicherung über das Studierendenwerk ein.

Beispiel: Beim Putzen des Wohnzimmers (als Hilfe vereinbart) wird eine teure Vase umgeworfen und sie zerbricht. Dieser Schaden wird dem Studierendenwerk gemeldet. Wird die Vase jedoch aus Unachtsamkeit in der Freizeit umgeworfen, muss die*der Studierende den Schaden selbst übernehmen. Wir legen darum allen Studierenden den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nahe. Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen Sie sich eine entsprechende Versicherungspolice zeigen.

Erleidet die*der Studierende während einer für Sie ausgeübten Hilfetätigkeit einen Unfall, tritt hierfür die Versicherung ein, die das Studierendenwerk für die Studierenden abgeschlossen hat. Bitte melden Sie solche Vorfälle bei uns. Die Versicherung prüft den Fall und entscheidet dann letztendlich, ob und in welcher Höhe sie den Schaden reguliert.

Für persönliches Fehlverhalten bürgen wir nicht. Allerdings ist uns in den vielen Jahren, in denen es „Wohnen für Hilfe“ in Karlsruhe gibt, kein entsprechender Fall bekannt geworden.

Lassen Sie sich Zeit mit der Entscheidung, wer bei Ihnen einzieht. Treffen Sie sich ruhig ein weiteres Mal – vielleicht auch gemeinsam mit Familienangehörigen oder Bekannten. So erhalten Sie zusätzlich den Eindruck einer dritten Person.

Gibt es ein Probewohnen?

Ein Probewohnen ist für die Studierenden nicht immer leicht durchzuführen, insbesondere, wenn sie neu nach Karlsruhe kommen und keine Wohnalternative haben.

Die Kündigungsfrist beträgt bei einem möblierten Zimmer innerhalb der Wohnung zwei Wochen zum Monatsende – bei Kündigung bis zum 15. des Monats (Kündigungen ab dem 16. werden zum Monatsende des Folgemonats gültig). Sollten Sie sich also überhaupt nicht miteinander verstehen, können Sie sich auf diese Frist berufen. Bedenken Sie bitte, dass es für Studierende in Karlsruhe nicht einfach ist, kurzfristig Wohnraum zu finden.

Sie können den Wohnraumüberlassungsvertrag auch befristet ausstellen, z.B. über die Dauer eines Semesters. Falls alles gut klappt und es sich beide Seiten wünschen, kann der Vertrag verlängert werden.

Kann ich mich mit anderen Wohnpartner*innen austauschen?

Zwei- bis dreimal im Jahr treffen wir uns bei Kaffee und Kuchen im [kœri]werk® der Mensa am Adenauerring oder im Hardtwaldzentrum im Kanalweg. Das Wohnpartnertreffen ist ein ungezwungener Austausch, zu dem auch Interessierte herzlich eingeladen sind.

Die Termine geben wir auf unserer Website www.paritaet-ka.de, auf unseren Social Media-Seite facebook.com/wfh.karlsruhe und instagram.com/wohnen_fuer_hilfe_karlsruhe sowie in der Presse bekannt.

Gut. Einverstanden.
Wie kann ich mich bewerben? Und wie geht es dann weiter?

Schön!

Rufen Sie uns an unter 07 21/9 12 30 70 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an wohnen@paritaet-ka.de. Wir schicken Ihnen einen Bewerbungsbogen, in dem Sie uns Angaben zum Wohnraum sowie Ihre Wünsche bezüglich der Hilfe ausfüllen können.

Wir schlagen Ihnen Studierende vor, von denen wir denken, dass sie zu Ihnen passen. Wenn Sie einverstanden sind, vermitteln wir den Kontakt zueinander. Lernen Sie sich in Ruhe kennen – schließlich werden Sie die kommende Zeit recht nahe miteinander verbringen.

Sollte niemand Passendes dabei sein, bewahren wir Ihre Unterlagen auf. Nachfragen von Studierenden erreichen uns das ganze Jahr über. Zu Beginn des Wintersemesters ist die Zimmernachfrage am höchsten – und damit auch Ihre Auswahl.

Endet die Wohnpartnerschaft, weil z.B. das Studium beendet wurde, vermitteln wir Ihnen gerne jemand Neues.