PTG-Tarif

Liebe Mitarbeiter*innen,
auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Tarifeinführung und was das mit Ihrem Arbeitsvertrag und Dienstverhältnis zu tun hat. Der neue Tarifvertrag, der sogenannte PTG-Tarif, tritt für die Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe zum 1. Mai 2024 in Kraft.

1. Informationen zum neuen und bestehenden Tarif

Der PTG-Tarif orientiert sich an den Regelungen des TVöD, zeichnet sich jedoch durch eine größere Einfachheit und Verständlichkeit aus. Er bietet Verbesserungen in Bereichen wie Gehalt, Arbeitszeit und Freistellungen. Wir wollen somit weiterhin ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber sein. Die Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe bieten im Sinne der Gleichbehandlung allen Mitarbeiter*innen den PTG-Tarif an, unabhängig ob sie Mitglied bei ver.di sind.

Aktuell haben alle Mitarbeiter*innen der Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe einen rechtlich bindenden und gültigen Arbeitsvertrag. Derzeit orientiert sich unsere Gehaltsstruktur und die Arbeitsverträge an den „Arbeitsvertragsbedingungen (AVB)“ des PARITÄTISCHEN Gesamtverband. Hier wurde bisher auch z.B. die jährliche Gehaltssteigerung vom Gesamtverband in Berlin vorgegeben. Die AVB sind jedoch kein „echtes Tarifwerk“, weil sie nicht zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband ausgehandelt wurden. Zusätzlich werden die AVB ab dem 31.12.2024 vom Gesamtverband nicht mehr weiterentwickelt!

2. Ablauf der Einführung / Verfahren

Die Nutzung des neuen PTG-Tarifs ab dem 1. Mai ist für aktuelle Mitarbeiter*innen freiwillig. Die Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe als Arbeitgeber bietet diesen einen Änderungsvertrag an. Grundsätzlich wird aufgrund der Besitzstandswahrung keine Schlechterstellung z.B. im Gehalt aus der Annahme des Änderungsvertrags resultieren. Teilzeitbeschäftigten wird ein Änderungsvertrag mit dem gleichen Stundenumfang angeboten. Vollzeitbeschäftigte werden im Grundsatz 39 Stunden pro Woche arbeiten.

Alle aktuellen Mitarbeiter*innen erhalten somit ein Angebot für einen neuen Arbeitsvertrag unter dem PTG-Tarif, welcher individuelle Vorbeschäftigungszeiten und die neue Gehaltsstruktur berücksichtigt. Niemand wird im Vergleich zum bisherigen Arbeitsvertrag schlechter gestellt.

Da der PTG-Tarif Stufensteigerung entlang der Betriebszugehörigkeit kennt, werden die korrekte Eingruppierung und Einstufung entsprechend der Vorbeschäftigungszeiten und der definierten Tätigkeiten geregelt. Wir gehen davon aus, dass die dann gültige neue Stufe bereits bei vielen Mitarbeiter*innen zu einer zusätzlichen Gehaltssteigerung führen wird.

Daneben wird sich für Teilzeitbeschäftigte günstig auf das Gehalt auswirken, dass die Vollzeitstelle nicht mehr 40 Stunden, sondern 39 oder gar 37,5 Stunden als Teiler pro Woche sein wird. Das bedeutet z.B., dass eine Beschäftigung von 20 Stunden/Woche im alten System 50% des Monatsgehalts einer Vollzeitstelle abbildet. Im neuen PTG-Tarif bilden 20 Stunden/Woche mindestens 51,282 % des Monatsgehalts einer Vollzeitstelle.

Alle diese Regelungen aus der Annahmen des Änderungsvertrags betreffen Arbeitsverhältnisse, welche bereits vor dem 1. Mai 2024 mit den Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe bestanden. Neue Mitarbeiter*innen werden ab dem 1. Mai 2024 ausschließlich im PTG-Tarif eingestellt.

3. Hintergrundinformationen und Geschichte zum PTG-Tarif

Die Entwicklung des PTG-Tarifs begann im Jahr 2020 unter der Federführung der PARITÄTISCHEN Tarifgemeinschaft (PTG) und 25 Mitgliedsorganisationen aus Baden-Württemberg. Die Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe waren über Herrn Kohm bei der Entwicklung des Tarifs von Anfang an beteiligt. Nach intensiven Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di wurden ein Rahmen- und Entgelttarifvertrag Baden-Württemberg entwickelt, welcher sich auf einem mit dem TVöD vergleichbaren, teilweise besseren Niveau bewegt. Ergänzend führten die weiteren Tarifverhandlungen zum Abschluss des Mantelvertrags, welcher bundesweit Einheitlichkeit bietet. Weitere spezifische Tarifverträge zu den Themen Jobrad, Tarifausgleich sowie Ausbildung und Praktikum, die den Interessen und Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen, wurden ebenfalls entwickelt.

4. Ausgewählte Regelungen im PTG-Tarif

  • Weihnachtsgeld / Jahreszuwendung beträgt 85 % des den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Die Jahreszuwendung wird mit dem Entgelt für den Monat November ausgezahlt.
  • 31 Tage Urlaub im Jahr 2024, grundsätzlich 30 Tage Urlaub. Urlaub verfällt in der Regel nach dem 31. März des Folgejahrs.
  • Es gibt Sonderurlaube z.B. nach jeweils 10 Jahren Beschäftigungszeit oder Eheschließung
  • Arbeitsbefreiung bei z.B. Erkrankung Kind, bzw. Betreuungsperson.
  • Probezeit nach Übernahme von Azubis entfällt.
  • bei 100% Stellenanteil ist die Arbeitszeit 39 h, ab dem 58. Lebensjahr ist die Arbeitszeit 37,5h bei 100% Stellenanteil
  • 24.12. und 31.12. frei
  • Regenerationstage analog TVöD für bestimmte Mitarbeiterinnen, z.B. Erzieherinnen.
  • Bei Dienstreise gilt die Reisezeit als Arbeitszeit.
  • Vergütungstarifvertrag für Azubis, dual Studierende und Praktikant*innen
  • Entgeltumwandlung für Fahrradleasing möglich
  • Es gibt einen Krankengeldzuschuss bis maximal 26 Wochen nach 6 Wochen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Mitarbeiter*innen erhalten Inflationsausgleichszahlungen von EUR 1.500 für das Kalenderjahr 2024, zahlbar bis zum 30. Juni 2024 zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. Vom Arbeitgeber zum Zwecke des Inflationsausgleichs bereits geleistete Zahlungen im Jahr 2023 im Sinne von § 3 Nr. 11c EStG werden auf die Ansprüche aus dem Tarifvertrag angerechnet.
  • Kündigungsfristen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich. Ab einem Jahr Betriebszugehörigkeit zeitlich gestaffelt zum Quartalsende.
  • Monatlich 100 € Betriebstreue-Zulage nach 7 Jahren. (Teilzeit/GFB anteilig)
  • Laufzeit des Tarifvertrags bis mindestens 31.12.2025

5. Wichtige PTG-Tarifverträge

6. Grundsätzliche Merkmale eines Tarifvertrags

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber, die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten regelt. Diese Bedingungen umfassen typischerweise Aspekte wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Arbeitsbedingungen, Kündigungsfristen und zusätzliche Leistungen. Tarifverträge können sich auf eine ganze Branche oder auf ein einzelnes Unternehmen beziehen und sind in der Regel rechtlich bindend für die unterzeichnenden Parteien.

Die Hauptziele eines Tarifvertrags sind:

  • Festlegung fairer Arbeitsbedingungen: Ein Tarifvertrag zielt darauf ab, gerechte und klare Bedingungen für die Beschäftigten zu schaffen, indem er die zu den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnete Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen festlegt.
  • Förderung der sozialen Partnerschaft: Er fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und trägt zur Stabilität der Arbeitsbeziehungen bei.
  • Sicherung der Lohnentwicklung: Tarifverträge sorgen für eine strukturierte und oft auch inflationsbereinigte Anpassung der Löhne und Gehälter. Dies geschieht z.B. durch Stufensteigerung entsprechend der Betriebszugehörigkeit und durch regelmäßige Neuverhandlungen der Gehälter durch die Tarifparteien, also durch die Gewerkschaft mit dem Arbeitgeberverband.
  • Einheitlichkeit der Bedingungen: Ein Tarifvertrag gewährleisten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter den gleichen Grundbedingungen arbeiten, was zu einer gerechteren und transparenteren Arbeitsumgebung führt.
  • Schutz der Arbeitnehmerrechte: Tarifverträge schützen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, indem sie Verfahren für Beschwerden und Konfliktlösungen bereitstellen.

In Deutschland müssen Tarifverträge bei dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Registrierung eingereicht werden und sind dann Teil einer öffentlich zugänglichen Datenbank.
Der Arbeitgeber kann nach der Einführung eines Tarifvertrags diesen im Sinne der Gleichbehandlung allen Mitarbeiter*innen anbieten, unabhängig ob diese Gewerkschaftsmitglied sind.